Personen, die im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten Umgang mit asbesthaltigen Produkten haben, müssen selbst sachkundig sein oder von einem Sachkundigen verantwortlich beaufsichtigt werden.
Unser Betrieb verfügt u.a. über den Sachkundenachweis nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für Arbeiten an Asbestzementprodukten.